I. Rechtsfragen beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie sind u.a. Fragen zum
allgemeinen Vertragsrecht ,
Maklerrecht ,
Darlehensvertragsrecht ,
Grundbuchrecht ,
Notarhaftungsrecht ,
Notarkostenrecht ,
Nachbarschaftsrecht, und
einstweiligen Rechtsschutz (in Grundbuchsachen sowie im Immobilienrecht).
II. Darüber hinaus stellen sich Rechtsfragen im Kontext der Immobilienverwaltung (u.a. Bewirtschaftung , Modernisierung und Erhaltung der Immobilie ), so u.a. zum
Recht der Beauftragungen und Aufträge ,
Mietrecht ,
Forderungseinzug und Vollstreckungsrecht ,
Recht der Handwerker – und Bauverträge (nebst Regelungen der VOB ) ,
Architektenrecht (nebst Regelungen der HOAI ) ,
Bauordnungsrecht , und
Zweckentfremdungsverbotsgesetz .
III. Hinzu treten meist Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus Immobilieneigentum und der rechtlichen Begleitung bei der Folgenbeseitigung; und somit Rechtsfragen u.a. zur
Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung oder zur
Haftung des Gebäudebesitzers oder Grundstücksbesitzers.